Kraftwagen bis 3500 zulässigen Gesamtmasse auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässigen Gesamtmasse, sofern 3500 kg der Kombination nicht überschritten werden.
Was ist Voraussetzung?
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung
Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: L, AM
Wie viele Theoriestunden?
Theorie/Doppelstunden à90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Wieviele Fahrstunden?
Übungsstunden: nach Bedarf - Neben den Übungsstunden sind folgende besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:
5 Überlandfahrten zu je 45 Minuten
4 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten
3 Dämmerungs- bzw. Dunkelfahrten zu je 45 Minuten
Zusatzstoff: 2
Info zum begleitendem Fahren mit 17 - Begleiter/in einer/s 17-jährigen Fahranfängerin/s kann jeder werden, der
30 Jahre oder älter ist
seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (3) besitzt und
nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (FER) hat.