Erweiterung B196 - Fahrschule Mach

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Erweiterung B196
 
Inhaber der Klasse B 196 sind berechtigt auch Krafträder der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen.


 

Was ist Voraussetzung?
  • Daß der Inhaber ununterbrochen seit den letzten 5 Jahren (oder länger) eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

  • ... der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalters von 25 Jahren erreicht hat.

  • ... ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“ von mind. 4 Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten und mind. 5 Praxisunterrichtseinheiten von 90 Minuten vorliegt.

  • ... zwischen Fahrschulung und Eintragung max. ein Jahr liegen.
    Achtung!

    • Keine Prüfung in Theorie als auch Praxis nötig

    • Die Eintragung ist nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik gültig

    • Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.
    Fahrschule Mach
    Hohenrother Str. 1-3
    97616 Bad Neutstadt / Saale
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