Klasse L
- Land- oder forstwirtschaftliche genutzte Zugmaschinen, max. 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, mit Anhängern max. 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) mit bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h